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Depublizierung: Wenn gebührenfinanzierte Inhalte aus dem Internet verschwinden

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standbild TV tatort Rundfunkstaatsvertrag rundfunkgebühr Rundfunk medien links jauch günther jauch gez gebühren fernsehen Depublizierung beitragsservice ard Allgemeinheit Unsere GEZ-zwangsgebührenfinanzierten Fernseh-Programme sind i.d.R. nur 7 Tage in den Mediatheken von ARD und ZDF online abrufbar. Aufwändig produzierte Sendungen wie z.B. der Tatort werden per Gesetz nach einer Woche aus dem Internet depubliziert, also quasi ent-veröffentlicht (Wikipedia-Artikel: Depublizierung).

Dieses „Depublizieren“ (was für ein schreckliches Wort!) kostet, ganz nebenbei, einen schönen Batzen Geld. Die Allgemeinheit zahlt also zwei mal: Erst für die Produktion des Programms. Und dann nochmal, damit wir das Programm nach einer Woche auf gar keinen Fall mehr online abrufen können.

Nach Recht und Gesetz

Dazu „gezwungen“ werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (12. RÄStV). Salopp zusammengefasst wird die De-Publizierung so gerechtfertigt: Fernsehen ist Rundfunk und muss es bleiben. Und wenn Rundfunk seine Domäne verlässt und plötzlich Inhalte im Internet zur Verfügung stellt, dann ist das eine Konkurrenz der Privaten und futtert denen den guten Kuchen weg.

Das klingt schon absurd genug und erinnert irgendwie an die Vernichtung gigantischer Butterberge durch die EU. Dinge herstellen, um sie baldmöglichst zu vernichten und andere zwingen, dafür zu zahlen. Es ist als ob man kocht und wehe es kommt einer 5 Minuten zu spät an den Tisch. Dann ist alles längst in die Tonne gekippt.

6 Tage sind besser als 7

Den Vogel schießt jetzt die ARD ab. Nicht deshalb, weil sie unsere Zwangsgebühren dem privaten Talkshow-Millionär Günther Jauch in den Rachen wirft, um eine sog. Talkshow zu produzieren, bei der sich die üblichen schulter-rubbelnden Verdächtigen gegenseitig die Bälle zur Selbstdarstellung zuspielen (vgl.: Polit-Talk: Höchststrafe für Günther Jauch). Nein, auch nicht deshalb, weil sich die Talkshows alle so ähneln und irgendwie immer nur dieselben Gesichter eingeladen sind (Die Monokultur der Talkshows in Deutschland).

Nein, sondern weil die ARD den Willen von Herrn Jauch wichtiger findet, als das Interesse der Allgemeinheit. Und so ist die Talkshow nach dem Willen von Jauch nicht die üblichen 7 Tage abrufbar, sondern nur 6 Tage. Denn Jauch will es so und die ARD beugt sich. Der NDR liefert dafür folgende Erklärung:

„Günther Jauch ist es wichtig, dass am Tag vor der neuen Sendung die Ausgabe der Vorwoche nicht mehr im Netz steht. Er möchte mit der jeweils aktuellsten Fassung im Netz vertreten sein.“

Der Zuschauer muss ja sowieso zahlen. Und über den Unsinn des Depublizierens bekommt er im Fernsehen eh wenig Informationen. Und bei Günter Jauch wahrscheinlich schon drei mal nicht.

Und überhaupt: Wo kämen wir denn hin, wenn sich die ARD nach den Interessen derjenigen richtet, die sie finanziert? Am Ende könnten noch die Märkte nervös reagieren und das geht nun mal gar nicht.

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